Eine Übersicht der Merkmale einer stillen Gesellschaft – BWL (Unternehmensführung)
Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer stillen Gesellschaft.
Eigenschaften einer stillen Gesellschaft
Stille Gesellschafter beteiligen sich am Handelsgewerbe des Inhabers mit einer Vermögenseinlage.
Sie hat keine Kennzeichen.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer begrenzten Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer stiller Gesellschafter ist möglich.
Um eine stille Gesellschaft zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
Es besteht eine uneingeschränkte Haftung für den Geschäftsinhaber. Jeder stille Gesellschafter haftet in Höhe seiner Einlage.
Die Geschäftsführung obliegt in der Macht eines jeden Gesellschafters.
Der Gewinn wird nach angemessenen Anteilen aufgeteilt.
Das Risiko mit einer Vereinbarung geregelt.
Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung seine Einlage zurück.
Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder Kündigung.