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Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches eine Willenserklärung beider Vertragspartner voraussetzt. Der Verkäufer tätigt dabei ein Angebot. Beispielsweise kann dieser ein Buch für 5 € anbieten. Der Käufer hat die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen. Ein gültiger Kaufvertrag setzt voraus, dass der Käufer das Angebot annimmt (§ 143 ff BGB). Jedoch ist diese Willenserklärung nicht immer gültig. Beispielsweise ist der Kaufvertrag im Falle einer Minderjährigkeit nicht zwangsläufig gültig.

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Schritte und Inhalte eines Kaufvertrages

Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches eine Willenserklärung beider Vertragspartner voraussetzt. Der Verkäufer tätigt dabei ein Angebot. Beispielsweise kann dieser ein Buch für 5 € anbieten. Der Käufer hat die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen. Ein gültiger Kaufvertrag setzt voraus, dass der Käufer das Angebot annimmt (§ 143 ff BGB). Jedoch ist diese Willenserklärung nicht immer gültig. Beispielsweise ist der Kaufvertrag im Falle einer Minderjährigkeit nicht zwangsläufig gültig.

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