Wie werden Umsatz- und Vorsteuer gebucht? – Rechnungwesen

Umsatz- und Vorsteuer Grundsätzlich unterscheidet man im Rechnungswesen die Umsatzsteuer von der Vorsteuer. Diese beiden Konten werden behandelt wie Bestandskonten. Die Vorsteuer Tätigt ein Unternehmen Einkäufe, zahlt es Vorsteuer. Diese werden allerdings vom Finanzamt wieder zurückgezahlt. Es entsteht also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Man unterscheidet 2 Fälle. 1. Fall: Vorsteuer < Umsatzsteuer Vorsteuer kleiner als Umsatzsteuer   2. Fall: Vorsteuer > Umsatzsteuer Vorsteuer größer als Umsatzsteuer   Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer fällt bei Verkauf von Ware an und bildet eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Auch hier unterscheidet man analog zur Vorsteuer 2 Fälle. 1. Fall: Umsatzsteuer > Vorsteuer Umsatzsteuer größer als Vorsteuer   2. Fall: Umsatzsteuer < Vorsteuer Umsatzsteuer kleiner als Vorsteuer