Was sind Privatentnahmen bzw. Privateinlagen? – Rechnungswesen

Privatentnahmen bzw. Privateinlagen

Privatentnahmen

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen, alle Wirtschaftsgüter wie Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für Zwecke, welche nicht dem Betriebszwecken  entspricht, entnimmt. Privatentnahmen sind also betriebsfremd.

Privateinlagen

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter wie Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Geschäftsjahres privat zugeführt hat. Diese Einlagen sind also nicht im Geschäftsprozess entstanden.

Wie bucht man nun Privatentnahmen und Privateinlagen?

Generell ist das Privatkonto ein Unterkonto vom Eigenkapital. Privatentnahmen mindern das Eigenkapital und Privateinlagen vermehren das Eigenkapital. Privatentnahmen werden somit im Soll gebucht. Das bedeutet entnimmt jemand Geld zum Beispiel durch die Banküberweisung lautet die Buchung: Privat an Bank Dadurch folgt, dass Privateinlagen im Haben gebucht werden. Überweist jemand also einen bestimmten Betrag, vermehrt das das Eigenkapital. Bank an Privat