Kosten in der Finanzbuchhaltung – Rechnungswesen

Herstellkosten

Herstellkosten sind in § 255 Abs. 2 HGB definiert:
  • Aufwendungen, die durch den
  • Verbrauch von Gütern und Diensten für
  • Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine
  • Erweiterung oder für eine
  • über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Man unterscheidet Einzelkosten und Gemeinkosten.

Einzelkosten

Einzelkosten können dem Kostenträger direkt zugerechnet werden. FEK sind Fertigungslöhne. MEK ist definiert als Fertigungsmaterial (z.B. Rohstoffe, Fertigbauteile). SEKF sind Entwurfskosten, Modelle, Lizenzgebühren, Spezialwerkzeuge.

Gemeinkosten

Gemeinkosten können dem Kostenträger nur indirekt zugerechnet werden. Materialgemeinkosten (MGK) sind z.B. Lagerkosten. Fertigungsgemeinkosten (FGK) können z. B. Raumkosten, Instandhaltung usw. sein. Werteverzehr des AV nennt sich auch anteilige Abschreibung Allgemeine Verwaltung beinhaltet Gehälter Geschäftsleitung, Rechnungswesen, Einkauf usw.