Wer ist zur Buchführung verpflichtet – Rechnungswesen

Die Buchführung

Das Rechnungswesen besteht unter Anderem aus der Finanzbuchhaltung. Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgabe die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu ermitteln. Dies dient der Feststellung des Erfolgs eines Unternehmens. Bei diesem Vorgang werden alle Geschäftsvorfälle chronologisch und sachlich geordnet.

Die Finanzbuchhaltung hat folgende Zwecke:

  • Information
  • Dokumentation
  • Erfolgsermittlung
Für ein Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach dem Handelsrecht (HGB) und dem Steuerrecht (AO).

Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Die Rechtsgrundlage findet sich zur handelsrechtlichen Buchführungspflicht im §238 Abs. 1 Satz 1 HGB: Demnach ist jeder zur Buchführung verpflichtet, der ein Kaufmann ist. Kaufmann ist, wer nach §1 ein Istkaufmann, ein Kannkaufmann oder ein Formkaufmann nach §6 ist. Kannkaufmann ist, wer ein Kleingewerbebetreibender nach §2 ist bzw. ein Land- oder Forstwirt nach §3 ist.

Istkaufmann

Nach §1 Abs. 1 HGB ist ein Istkaufmann derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. Im Abs. 2 ist verankert, was ein Handelsgewerbe ist. Dies ist ein Gewerbebetrieb, der eine kaufmännische Organisation erfordert. Ein Gewerbebetrieb (§15 Abs. 2 EStG) hat folgende Eigenschaften:
  • selbstständige und
  • nachhaltige Betätigung
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligt sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • keine Ausübung in der Land- und Forstwirtschaft
  • kein freier Beruf oder andere selbstständige Berufe