Merkmale von Genossenschaften (eG) auf einen Blick – BWL (Unternehmensführung)

Genossenschaften (eG) Eine Genossenschaft  ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer eG. Eigenschaften einer eG
  • Es werden drei oder mehr Personen zur Gründung einer eG benötigt.
  • Es handelt sich um eine Person- oder Sachfirma mit dem Zusatz eG.
  • Eine Eintragung ins Genossenschaftsregister ist notwendig.
  • Eine eG ist ein handelsrechtlicher Personalverein.
  • Das Kapital wird aus Einlagen der Genossen beschaffen. Ansonsten ist die Finanzierungsmöglichkeit durch die Stimmrechtsbegrenzung und durch Mitgliederwechsel beschränkt.
  • Um eine eG zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
  • Ein Genosse haftet mit mindestens seinen Geschäftsanteilen.
  • Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Die Generalversammlung hat ein Kontrollrecht.
  • Der Gewinn wird im Verhältnis des Geschäftsguthabens oder nach Statut ausgezahlt.
  • Jeder Genosse erhält bei einer Auflösung sein Geschäftsguthaben zurück.
  • Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Beschluss oder weniger als drei Genossen.