Merkmale einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) übersichtlich – BWL (Unternehmensführung)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)  ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer OHG. Eigenschaften einer OHG
  • Um eine OHG zu gründen, benötigt man zwei oder mehrere Personen.
  • Die Firma ist eine Personenfirma, das heißt sie beinhaltet den Namen des Gesellschafter und evtl. einen Zusatz.
  • Eine Eintragung ins Handelsregister ist notwendig.
  • Es handelt sich um eine Personenhandelsgesellschaft.
  • Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer breiteren Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer Gesellschafter ist möglich.
  • Um eine OHG zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
  • Es besteht eine uneingeschränkte Haftung. Jeder Gesellschafter haftet hierbei unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.
  • Die Geschäftsführung obliegt in der Macht eines jeden Gesellschafters.
  • Der Gewinn wird folgendermaßen aufgeteilt: Zunächst bekommt jeder 4% der Kapitaleinlage, der Rest wird nach Köpfen verteilt.
  • Das Risiko wird in einem Gesellschaftsvertrag geregelt oder nach Köpfen aufgeteilt.
  • Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung die Anteile berechnet nach den Anteilen seiner Kapitaleinlage.
  • Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder gerichtliche Entscheidung.