Merkmale einer Kommanditgesellschaft (KG) einfach dargestellt – BWL (Unternehmensführung)

Kommanditgesellschaft (KG) Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer KG. Eigenschaften einer KG
  • Um eine KG zu gründen, benötigt man zwei oder mehrere Personen.
  • Die Firma ist eine Personenfirma, das heißt sie beinhaltet den Namen des Vollhafters.
  • Eine Eintragung ins Handelsregister ist notwendig.
  • Es handelt sich um eine Personenhandelsgesellschaft.
  • Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer breiteren Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer Kommanditisten ist möglich.
  • Um eine OHG zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
  • Es handelt sich um eine Kapitalanlage.
  • Es besteht eine uneingeschränkte Haftung für den Komplementär. Jeder Kommanditist haftet bis zur Höhe seiner Einlage..
  • Die Geschäftsführung obliegt in der Macht des Komplementärs. Die Kommanditisten haben ein Wiederspruchs- und Kontrollrecht.
  • Der Gewinn wird folgendermaßen aufgeteilt: Zunächst bekommt jeder 4% der Kapitaleinlage, der Rest wird im angemessenen Verhältnis verteilt.
  • Das Risiko wird in einem Gesellschaftsvertrag geregelt oder nach angemessenen Anteilen aufgeteilt.
  • Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung die Anteile berechnet nach den Anteilen seiner Kapitaleinlage.
  • Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder gerichtliche Entscheidung.