Nach welchen Richtlinien wird die Buchführung ausgeführt? – Rechnungswesen

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Die Buchführung muss immer nach bestimmten Richtlinien ausgeführt werden. Diese Richtlinien nennen sich Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, auch GoB genannt. Diese Richtlinien werden aus der Praxis, der BWL und der Rechtssprechung abgeleitet. So findet sich der Begriff GoB in folgenden Gesetzen auf:
  • § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB
  • § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB
  • § 243 Abs. 1 HGB
In § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB ist verankert, dass Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. In § 239 Abs. 1 HGB steht, dass es in einer lebenden Sprache verfasst werden soll. In § 239 Abs. 2 HGB steht, dass die Buchführung
  • vollständig
  • richtig
  • zeitgerecht
  • geordnet
sein muss. In § 239 Abs. 3 HGB steht, dass ursprüngliche Inhalte feststellbar sein müssen.