Eine Übersicht der Merkmale einer stillen Gesellschaft – BWL (Unternehmensführung)

Stille Gesellschaft Eine stille Gesellschaft  ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer stillen Gesellschaft. Eigenschaften einer stillen Gesellschaft
  • Stille Gesellschafter beteiligen sich am Handelsgewerbe des Inhabers mit einer Vermögenseinlage.
  • Sie hat keine Kennzeichen.
  • Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
  • Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer begrenzten Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer stiller Gesellschafter ist möglich.
  • Um eine stille Gesellschaft zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
  • Es besteht eine uneingeschränkte Haftung für den Geschäftsinhaber. Jeder stille Gesellschafter haftet in Höhe seiner Einlage.
  • Die Geschäftsführung obliegt in der Macht eines jeden Gesellschafters.
  • Der Gewinn wird nach angemessenen Anteilen aufgeteilt.
  • Das Risiko mit einer Vereinbarung geregelt.
  • Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung seine Einlage zurück.
  • Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder Kündigung.