Übersichtliche Darstellung der Merkmale einer Aktiengesellschaft (AG) – BWL (Unternehmensführung)

Aktiengesellschaft (AG) Eine Aktiengesellschaft  ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer AG. Eigenschaften einer Aktiengesellschaft
  • Um eine AG zu gründen, benötigt man einen oder mehrere Gründer. Eine Übernahmegründung ist möglich.
  • Es handelt sich um eine Sach- oder Personenfirma mit dem Zusatz AG.
  • Eine Eintragung ins Handelsregister ist notwendig.
  • Das Kapital kann aus dem Vermögen der Aktionäre oder der Eigenfinanzierung über den Kapitalmarkt beschafft werden. Es ist eine hohe Kreditwürdigkeit durch den Gläubigerschutz gegeben.
  • Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft.
  • Um eine AG zu gründen, benötigt man 50000€ Grundkapital, auch gezeichnetes Kapital genannt. Die Mindesteinzahlung beträgt 25% des Nennwertes.
  • Eine AG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Die Geschäftsführung obliegt in der Macht des Vorstandes.
  • Der Gewinn wird durch eine Dividende (anteilsmäßiger Gewinnbetrag) ausgezahlt.
  • Die Aktionäre haften mit ihren Anteilen.
  • Jeder Aktionär erhält bei einer Auflösung seinen Aktienbetrag.
  • Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.